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Finanzlexikon: privatisierung

privatisierung

Unter Privatisierung versteht man:

1. Die Umwandlung einer öffentlichen Einrichtung in ein Unternehmen mit privater Rechtsform (Beispiel: Deutsche Bundesbahn -> Deutsche Bahn AG)

2. Der Verkauf von Anteilen der Öffentlichen Hand an einem privatrechtlichen Unternehmen, meist über die Börse (Beispiel: Der Freistaat Bayern verkauft seine Anteile an der VIAG)

3. Übertragung von Aufgaben, die bisher von staatlichen Einrichtungen erfüllt wurden, auf private Unternehmen (Beispiel: Bau und Betrieb einer Autobahn)

Im Sprachgebrauch wird häufig nicht sauber zwischen diesen unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes Privatisierung unterschieden. Dazu trägt auch bei, dass in der Praxis oft zwei der drei unterschiedlichen Sachverhalte kombiniert auftreten (Beispiele: Umwandlung und Aufteilung der Deutschen Bundespost in drei AG's und Verkauf von Telekom-Aktien, Verkauf der Bundesdruckerei an ein privates Unternehmen)

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